Elan Fitnessgutschein

Kategorie: Gutschein – Förderung der Studiomitgliedschaft Zielgruppe: Arbeitgeber  Zielrichtung: Nutzung des Sachbezugs in Höhe von 50,- € durch den Arbeitgeber Organisation: Reduktion des Studiobeitrags Turnus: Monatlich oder Verrechnung Belegführung: über HAPPYOU - Fitnessgutschein Hinweis zur steuerlichen Förderung nach § 8 Abs. 2 EStG: BMF-Schreiben vom 13.04.2021: Abgrenzung zwischen Geldleistung und Sachbezug; Anwendung der Regelungen des § 8 Absatz 1 Satz 2 und 3 und Absatz 2 Satz 11 zweiter Halbsatz EStG: Gutscheine oder Geldkarten, unabhängig von einer Betragsangabe, die nur berechtigen, Waren oder Dienstleistungen ausschließlich aus einer sehr begrenzten Waren- oder Dienstleistungspalette zu beziehen; z.B. Fitness- und Vereinsmitgliedschaften Weiterhin: BFH-Urteil vom 7.7.2020, Az. VI R 14/18, unter www.iww.de, Abruf-Nr. 219499; BFH, PM Nr. 59/2020 vom 17.12.2020; OFD Karlsruhe, Verfügung vom 21.7.2020, Az. S 2342/135-St 142

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